Mutterschaftsvorsorge

Zurück zur Übersicht Schwangere

Nachdem wir bei Ihnen eine Schwangerschaft festgestellt haben, führen wir eine Reihe von Untersuchungen durch. Diese sind zum Teil Kassenleistungen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge, zum Teil individuelle Vorsorgeleistungen über den Rahmen der Kasse hinaus.



Kassenleistungen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge

Grundpfeiler der Mutterschaftsvorsorge ist die frauenärztliche Untersuchung. Zunächst sollten Sie alle vier Wochen, später je nach Bedarf auch häufiger, zu uns kommen, um nachzusehen, wie es mit der Schwangerschaft läuft.

Die Erstuntersuchung umfasst ein ausführliches Gespräch über ihren gesundheitlichen Zustand und Ihre Krankengeschichte (Anamnese). Außerdem gehört eine Untersuchung von Scheide und Gebärmutter dazu. Ein Abstrich aus dem Gebärmutterhals wird auf Chlamydien (spezielle Bakterien) untersucht, da eine Chlamydieninfektion sich ungünstig auf den Verlauf Ihrer Schwangerschaft auswirken könnte.

Die Folgetermine umfassen die Beobachtung und Besprechung aller für Schwangerschaft wichtigen Faktoren und Risiken. Dazu gehören in der Regel die Messung bzw. Untersuchung von Blutdruck, Urin, Gewicht, Hämoglobin und ggf. Eisenwert. Im Rahmen der Risikoberatung besprechen wir je nach Erfordernissen des Einzelfalles auch die Möglichkeiten der Abklärung (z.B. Nackentrasparenz-Messung, Tripeltest, Amniozentese usw.)

Zu Beginn der Mutterschaftsvorsorge, aber auch im Verlauf finden Blutuntersuchungen statt: Am Anfang die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes. Damit können wir gegebenenfalls eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig feststellen. Der Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche (SSW) wiederholt. Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal „Rhesus negativ“ festgestellt wurde, erhalten Sie zwischen der 28. und 30. SSW eine vorbeugende Behandlung. Auch ein Suchtest auf bestimmte übertragbare Krankheiten ist notwendig. So werden wir zum Beispiel feststellen, ob Sie schon Röteln hatten, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Missbildungen bei Ihrem Kind führen kann. Zusätzlich empfehlen wir auch eine Untersuchung auf HIV (Link zu Information und Abklärung) (AIDS-Virus). Nach der 32.SSW werden wir noch einmal Blut abnehmen, um eine eventuell bestehende Infektion mit dem Hepatitis B Virus zu prüfen. Eine solche Infektion könnte während der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen.

Ab der 28. Schwangerschaftswoche kontrollieren wir mit der Cardiotokographie (CTG) die kindlichen Herztöne und die Kontraktionsbereitschaft der Gebärmutter, um festzustellen, ob das Kind richtig versorgt ist. Viele Frauen freuen sich darauf, 10 bis 20 Minuten in unserem ruhigen CTG-Raum auf der Entspannungsliege dem Herzschlag ihres Babys zuhören zu können. Auch Väter sind willkommen.

Ultraschalluntersuchungen dreimal während der Schwangerschaft (etwa der 10., 20.und 30. SSW) ist eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen (sog.Screening). Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen gen wir die Entwicklung des Kindes und können eventuelle Entwicklungsstörungen in vielen Fällen frühzeitig bemerken. Dann können wir im Bedarfsfall eine spezialisierte Diagnostik und eine notwendige Therapie einleiten.
Für die Ultraschalldiagnostik steht in unserer Praxis ein hochmodernes Gerät Voluson 730 Pro zu Verfügung.



Individuelle Gesundheitsleistungen (IgeL) in der Schwangerschaft

Zusätzliche Ultraschall-Untersuchung
Die modernste 3D/4D- Technologie macht es möglich, das Gesicht des Babys schon im Mutterleib deutlich zu sehen. Bewegungen, Mimik und Gestik Ihres Kindes sind meist deutlich erkennbar (in bestimmten Fällen kann dies aber auch erschwert sein).

Viele Eltern sind begeistert davon, zuzusehen, wie es den Mund öffnet, Daumen lutscht, Hände und Füße bewegt und suchen schon nach ersten Ähnlichkeiten. Sie können auch ein kleines Kurzvideo auf CD von diesen Bewegungen auf eine CD brennen lassen. Die "persönlichsten" Bilder erhält man in der 24. bis 30. SSW.
Ob Sie diese technische Möglichkeit nutzen wollen oder den Anblick Ihres Babys lieber abwarten, wenn es zur Welt kommt, ist eine sehr persönliche Entscheidung.

AFP-Alpha Feto Protein
Von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, in Einzelfällen jedoch durchaus empfehlenswert ist die Messung des AFP-Wertes im Blut der Mutter. Ein erhöhter Wert gibt einen Hinweis auf einen möglichen Neuralrohrdefekt (Fehlbildung des Gehirns und Rückenmarks) beim Kind. Die Blutentnahme erfolgt in der 16.-18. SSW.

Unabhängig von diesem Test empfehlen wir zur Verringerung des Risikos eines Neuralrohrdefekts Frauen mit Kinderwunsch, sich bereits in der Zeit vor der Empfängnis und bei Eintreten einer Schwangerschaft bis zur 8. Schwangerschaftswoche zusätzlich mit einem Folsäure-Präparat zu versorgen. Ich berate Sie gerne dazu.

Nackentransparenzmessung. Individuelle Risikoabschätzung für das Vorliegen von Chromosomenstörungen (z.B. Trisomie 21) mittels Ultraschall-Messung der kindlichen Nackenfalte in der SSW 11+3 bis 13+6. Mit einer zusätzlichen mütterlichen Blutuntersuchung (PAPP-A + freies Beta-HCG)) übertrifft der Test in seiner Aussagekraft bezüglich des Risikos einer Trisomie 21 den früher durchgeführten Triple-Test

Toxoplasmose-Test
Die Toxoplasmose-Infektion wird hauptsächlich durch Erreger im Katzenkot übertragen. 35-40 % der Schwangeren hatten als Kind schon irgendwann Kontakt und sind infolgedessen immun. Wenn dies aber nicht der Fall ist und eine Erstinfektion kurz vor oder während der Schwangerschaft eintritt, kann dies für das Kind schwerwiegende Folgen haben, wenn man die Krankheit nicht rechtzeitig erkennt und behandelt. Deshalb ist eine Erstkontrolle unbedingt anzuraten.

Glucosebelastungstest
Im Rahmen der Schwangerschaft kann eine (oft vorübergehende) Zuckerkrankheit auftreten. Da erhöhte Blutzuckerwerte für das Embryo schädlich sein können, empfehlen wir einen Zuckerbelastungstest zwischen der 24. und 27. SSW . Ist der Befund positiv, so sind eine engmaschige Kontrolle und besondere Vorkehrungen für die Geburt erforderlich.

Abstriche auf Bakterien in der Schwangerschaft
Neben dem bereits in der Kassenleistung enthaltenen Chlamydien-Test gibt es noch andere Risiken durch bakterielle Besiedelungen der Scheide, die vor der Geburt untersucht werden sollten. Einige Keime (Gonokokken, Chlamydien und ß-hämolysierende Streptokokken) können während der Geburt eine (Augen-) Infektion des Kindes verursachen. Als allgemeine Vorsorge gilt das Einträufeln von Silbernitrattropfen beim Neugeborenen, das jedoch zu Augenreizungen führen kann. Eine spezifische Vorsorge ist möglich, wenn durch Abstriche am Muttermund gegen Ende der Schwangerschaft diese Infektionen abgeklärt und gegebenenfalls behandelt worden sind.